Namensnennung – Keine Bearbeitung 2.0
CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM
MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE
GEWÄHR. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE
GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE
SICH AUS IHREM GEBRAUCH ERGEBEN.
Lizenzvertrag
DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE
SCHUTZGEGENSTAND (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN
DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE („CCPL“ ODER „LIZENZVERTRAG“) ZUR
VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT
UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN
DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN
RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER
BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN
VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
1. Definitionen
- Unter einer „Bearbeitung“ wird eine
Übersetzung oder andere Bearbeitung des Werkes
verstanden, die Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie Benutzung des Werkes
wird nicht als Bearbeitung angesehen.
- Unter den „Lizenzelementen“ werden
die folgenden Lizenzcharakteristika verstanden, die
vom Lizenzgeber ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz genannt werden:
„Namensnennung“, „Nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“.
- Unter dem „Lizenzgeber“ wird die
natürliche oder juristische Person verstanden, die den
Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz anbietet.
- Unter einem „Sammelwerk“ wird eine
Sammlung von Werken, Daten oder anderen
unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der
Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche
Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit
Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind (Datenbankwerke). Ein
Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht als Bearbeitung (wie oben
beschrieben) angesehen.
- Mit „SIE“ und „Ihnen“ ist die natürliche
oder juristische Person gemeint, die die durch diese
Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die Bedingungen dieser Lizenz im
Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die die ausdrückliche Erlaubnis des
Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer
vorherigen Verletzung auszuüben.
- Unter dem „Schutzgegenstand“wird
das Werk oder Sammelwerk oder das Schutzobjekt
eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten
wird, verstanden
- Unter dem „Urheber“ wird die natürliche
Person verstanden, die das Werk geschaffen hat.
- Unter einem „verwandten Schutzrecht“
wird das Recht an einem anderen urheberrechtlichen
Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel einer wissenschaftlichen
Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild, einer Datenbank, einem
Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer Darbietung eines ausübenden
Künstlers.
- Unter dem „Werk“ wird eine persönliche
geistige Schöpfung verstanden, die Ihnen unter den
Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
2. Schranken des Urheberrechts. Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt,
die sich aus
den Schranken des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen
der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
3. Lizenzierung. Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber
ein
lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten
Schutzrechts) unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den Schutzgegenstand in der
folgenden Art und Weise zu nutzen:
- den Schutzgegenstand in körperlicher
Form zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen,
zu verbreiten und auszustellen;
- den Schutzgegenstand in unkörperlicher
Form öffentlich wiederzugeben, insbesondere
vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden,
durch Bild- und Tonträger wiederzugeben sowie Funksendungen und öffentliche
Zugänglichmachungen wiederzugeben;
- den Schutzgegenstand auf Bild- oder
Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder davon
herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten Umfang zu verwerten;
Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt werden.
Die
genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen an dem Werk
vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten
wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die Anpassung an andere Medien und auf andere
Dateiformate umfasst.
4. Beschränkungen. Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich
nur
unter den folgenden Bedingungen:
- Sie dürfen den Schutzgegenstand
ausschließlich unter den Bedingungen dieser Lizenz
vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie müssen stets eine Kopie oder
die vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz
beifügen, wenn Sie den Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
wiedergeben. Sie dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die
Bedingungen dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte ändern oder beschränken.
Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise
unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen. Sie
dürfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen versehen, die
den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer Weise kontrollieren, die
mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch stehen. Die genannten
Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt
zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen,
müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder
Urhebers hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen
Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies
praktikabel ist- auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung
jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
- Wenn Sie den Schutzgegenstand oder
ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder
öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand
unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen
vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder
das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers
nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes,
wenn dieser angeben ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für
die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-
Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen
ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die
Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. Ein solcher Hinweis kann in jeder
angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Datenbank oder einem Sammelwerk
der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat
wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.
- Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten
Nutzungsrechte in umfassender Weise
ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in
den Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren berechtigte
geistige und persönliche Interessen bzw. deren Ansehen oder Ruf nicht dadurch gefährdet
werden dürfen, dass ein Schutzgegenstand über das gesetzlich zulässige Maß hinaus
beeinträchtigt wird.
5. Gewährleistung. Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich
vereinbart,,
bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für den Fall, dass
Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art, insbesondere bei der mangelhaften
Lieferung von Verkörperungen des Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der
Regelung, die die Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen
außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht getroffen wurde - nach
den gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung. Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der Lizenzgeber
nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Vertragsende
- Dieser Lizenzvertrag und die durch
ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch
bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für natürliche und juristische
Personen, die von Ihnen eine Datenbank oder ein Sammelwerk unter diesen
Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz jedoch weiter, vorausgesetzt, diese
natürlichen oder juristischen Personen erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern
1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten bei einer Vertragsbeendigung fort.
- Unter den oben genannten Bedingungen
erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit (für die
Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den
Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die eigene
Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt, dass solche
Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder anderen Lizenzierung, die
auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen muss) und diese Lizenz wirksam
bleibt, bis Sie unter den oben genannten Voraussetzungen endet.
8. Schlussbestimmungen
Jedes Mal, wenn
Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich
wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den Schutzgegenstand
unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen die Lizenz eingeräumt hat.
Sollte eine Bestimmung
dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und an die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung
angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Nichts soll dahingehend
ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages
verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so lange ein solcher Verzicht
oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich vorliegen und von der verzichtenden oder
zustimmenden Vertragspartei unterschrieben sind
Dieser Lizenzvertrag
stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien
hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine weiteren ergänzenden
Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den Schutzgegenstand. Der
Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden, die aus irgendeiner Absprache
mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag kann nicht ohne eine übereinstimmende
schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
Auf diesen Lizenzvertrag
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND
ÜBERNIMMT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST
IHNEN ODER DRITTEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART.
UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL
RECHTE UND PFLICHTEN EINES LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS
AUSDRÜCKLICH ALS LIZENZGEBER BEZEICHNET.
AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT,
DASS DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI
DIE
MARKE CREATIVE COMMONS
ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON
CREATIVE COMMONS OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS
NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS
GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN VON CREATIVE COMMONS ZU
ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE AUF ANFRAGE VON
ZEIT ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.